Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz sind sowohl der Betrieb wie auch der Besitz der Geräte
verboten.
Unsere Erfahrungen zeigen allerdings, dass die Geräte im normalen Verkehr bei
etwas Vorsicht praktisch nie auffallen. Ein Ausnahme stellen die Grenzübergänge
dar, wo ein sehr hohes Risiko besteht. Hier müssen portable Geräte unbedingt
komplett entfernt werden.
Alle von uns angebotenen Geräte können elektronisch nicht geortet werden.
Beim Einsatz eines unsichtbaren Festeinbaugerätes ist ein Risiko praktisch nicht
vorhanden.
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