Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz sind sowohl der Betrieb wie auch der Besitz der Geräte verboten.
Unsere Erfahrungen zeigen allerdings, dass die Geräte im normalen Verkehr bei etwas Vorsicht praktisch nie auffallen. Ein Ausnahme stellen die Grenzübergänge dar, wo ein sehr hohes Risiko besteht. Hier müssen portable Geräte unbedingt komplett entfernt werden.

Alle von uns angebotenen Geräte können elektronisch nicht geortet werden. Beim Einsatz eines unsichtbaren Festeinbaugerätes ist ein Risiko praktisch nicht vorhanden.